Staatspersonalverband des Kantons Zug

Dienste der Ombudsstelle

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat in der am 02. Dezember 2008 verabschiedeten "Personalstrategie" den Vorschlag des Staatspersonalverbandes des Kantons Zug, für die Mitarbeitenden eine Ombudsstelle zu schaffen, zur Prüfung aufgenommen. Zwischenzeitlich hat der Regierungsrat dem Kantonsrat am 25. August 2009 den Erlass eines neuen Ombudsgesetzes vorgeschlagen. Aufgaben der Ombudsstelle sind gemäss § 2 Entwurf Ombudsgesetz unter anderem:

b) vermittelt bei Konflikten zwischen Privaten (natürlichen und juristischen Personen) und den Trägern öffentlicher Aufgaben sowie nach Ausschöpfung der internen Möglichkeiten bei Personalkonflikten innerhalb von Trägern öffentlicher Aufgaben; …"


Mit Zustimmung des Regierungsrates und in Absprache mit dem Personalamt und dem Vermittler in Konfliktsituationen, Beat Gsell, Alpenstrasse 14, 6300 Zug, stehen die Dienste des heutigen Vermittlers in Konfliktsituationen und der künftigen Ombudsstelle den Mitarbeitenden in der Verwaltung des Kantons und in den Gemeinden schon heute zur Verfügung.

11. November 2009 / JS

Staatspersonalverband
des Kantons Zug

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