Staatspersonalverband des Kantons Zug

Rechtsberatung

  • Wer sind wir überhaupt?

    Die Rechtsberatungskommission besteht aus sechs Mitgliedern.

    Roland Frei
    Vizepräsident, lic. iur.
    c/o GiBZ
    Baarerstrasse 100
    Postfach 2159
    6302 Zug
    Tel. 041 728 30 45

    rfrei@gibz.ch

    Nina Wüthrich
    lic. iur.
    Handelsregisteramt
    Aabachstrasse 5
    Postfach 857
    6301 Zug
    Tel. 041 728 55 60

    nina.wuethrich@vd.zg.ch

     

    Andreas Hess
    lic. iur.
    Volkswirtschaftsdirektion
    Aabachstrasse 5
    Postfach 857
    6301 Zug
    Tel. 041 728 55 85

    andreas.hess@vd.zg.ch

    Pascal Stüdli
    lic. iur.
    Kantonsgericht
    Aabachstrasse 3
    Postfach 760
    6301 Zug
    Tel. 041 728 52 04

    pascal.stuedli@rech.zg.ch

     

    Patrick Baumgartner
    lic. iur.
    Kantonsgericht
    Aabachstrasse 3
    Postfach 760
    6301 Zug
    Tel. 041 728 52 17

    patrick.baumgartner@rech.zg.ch

     

     

  • Warum suchen Sie unsere Hilfe?
    Ich bin 60 und möchte mich frühzeitig pensionieren lassen, was muss ich tun? Mein Arbeitspensum soll reduziert werden, was kann ich machen? Meine Arbeit wird wegrationalisiert, muss ich nun in einer anderen Abteilung arbeiten?
  • Was ist unser Auftrag?
    Gemäss Statuten erteilen wir den Mitgliedern des Staatspersonalverbandes unentgeltlich Rechtsauskunft in allen ihre Anstellung betreffenden Belangen. Wir befassen uns mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton stellen können. Für alle anderen Rechtsauskünfte – zum Beispiel bei Scheidungen oder Erbschaftsangelegenheiten - müssen wir auf Anwälte und Gerichte verweisen, sie fallen nicht in unseren Aufgabenbereich. Unsere Auskünfte sind für die Mitglieder des Staatspersonalverbandes kostenlos. Wir erteilen nur Rechtsauskünfte. Wir können Anwälte im Streitfall nicht ersetzen.
  • Was genau tun wir?
    Wir versuchen, die Situation der Ratsuchenden rein objektiv zu beurteilen. Wir sind dabei darauf angewiesen, dass uns der Sachverhalt möglichst genau geschildert wird, also auch das, was für die Betreffenden vielleicht ungünstig ist. Unser Ziel ist, allfällige Rechtsansprüche und Möglichkeiten aufzuzeigen. Dazu gehört allenfalls auch, jemanden darauf hinzuweisen, dass keine Ansprüche bestehen, oder dass ein als ungerecht empfundenes Vorgehen aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Ausserdem geben wir Ratschläge für das weitere Vorgehen. Auf Wunsch nehmen wir in Ausnahmefällen - wenn dadurch ein Rechtsstreit vermieden werden kann - auch Kontakt mit Vorgesetzten oder anderen Behörden auf, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu suchen.
  • Was tun wir nicht?
    Wir unterliegen der Schweigepflicht, genau wie Rechtsanwälte. Was wir während unserer Kommissionstätigkeit erfahren, das heisst wer zu uns kommt und mit welchem Anliegen, unterliegt dem Amtsgeheimnis. Zu beachten ist aber auch, dass wir die Mitglieder des SPV nicht bei gerichtlichen und anderen Streitigkeiten vertreten können und dürfen. Wir arbeiten nicht als Rechtsanwälte beziehungsweise Rechtsvertreter, höchstens einmal als Vermittler.
  • Was muss ich tun, um eine Auskunft zu erhalten?
    Kontaktieren Sie uns und stellen Sie ihre Fragen. Handelt es sich um eine einfache Anfrage, können wir sie vielleicht direkt beantworten. Sind weitere Abklärungen erforderlich, kontaktieren wir Sie wieder. Wenn es uns oder Ihnen notwendig erscheint, vereinbaren wir auch gerne einen Termin für ein Treffen.

Staatspersonalverband
des Kantons Zug

6300 Zug

info@spv-zug.ch