Rechtsberatungen

Wer sind wir überhaupt?

Die Rechtsberatungskommission besteht aus fünf Mitgliedern.

Roland Frei

Gewerblich-industrielles Bildungszentrum
Tel. 041 728 33 45
E-Mail

Simona Dognini Iten

Arbeitslosenkasse
Schlichtungsbehörde in Mietsachen
Tel. 041 728 37 33
E-Mail

Wanda Schmid

Kantonsgericht Zug
Tel. 041 728 52 34
E-Mail

Julian Merz

Kantonsgericht Zug
Tel. 041 728 52 18
E-Mail

Ueli Spillmann

Hotz Goldmann
Advokatur Notariat
Tel. 041 767 46 46
E-Mail

Mein Arbeitspensum soll reduziert werden, was kann ich machen? Meine Arbeit wird wegrationalisiert, muss ich nun in einer anderen Abteilung arbeiten? Mir wurde mit Kündigung gedroht, wie müsste der Arbeitgeber vorgehen und was habe ich für Rechte/Möglichkeiten? Usw.

Gemäss Statuten erteilen wir den Mitgliedern des Staatspersonalverbandes unentgeltlich Rechtsauskunft in allen ihre Anstellung betreffenden Belangen. Wir befassen uns mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton stellen können. Für alle anderen Rechtsauskünfte – zum Beispiel bei Scheidungen oder Erbschaftsangelegenheiten - müssen wir auf Anwälte und Gerichte verweisen, sie fallen nicht in unseren Aufgabenbereich. Unsere Auskünfte sind für die Mitglieder des Staatspersonalverbandes kostenlos. Wir erteilen nur Rechtsauskünfte. Wir können Anwälte im Streitfall nicht ersetzen.

Wir versuchen, die Situation der Ratsuchenden rein objektiv zu beurteilen. Wir sind dabei darauf angewiesen, dass uns der Sachverhalt möglichst genau geschildert wird, also auch das, was für die Betreffenden vielleicht ungünstig ist. Unser Ziel ist, allfällige Rechtsansprüche und Möglichkeiten aufzuzeigen. Dazu gehört allenfalls auch, jemanden darauf hinzuweisen, dass keine Ansprüche bestehen, oder dass ein als ungerecht empfundenes Vorgehen aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Ausserdem geben wir Ratschläge für das weitere Vorgehen. Auf Wunsch nehmen wir in Ausnahmefällen - wenn dadurch ein Rechtsstreit vermieden werden kann - auch Kontakt mit Vorgesetzten oder anderen Behörden auf, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu suchen.

Wir unterliegen der Schweigepflicht, genau wie Rechtsanwälte. Was wir während unserer Kommissionstätigkeit erfahren, das heisst wer zu uns kommt und mit welchem Anliegen, unterliegt dem Amtsgeheimnis. Zu beachten ist aber auch, dass wir die Mitglieder des SPV nicht bei gerichtlichen und anderen Streitigkeiten vertreten können und dürfen. Wir arbeiten nicht als Rechtsanwälte beziehungsweise Rechtsvertreter, höchstens einmal als Vermittler.

Kontaktieren Sie uns und stellen Sie Ihre Fragen. Handelt es sich um eine einfache Anfrage, können wir sie vielleicht direkt beantworten. Sind weitere Abklärungen erforderlich, kontaktieren wir Sie wieder. Wenn es uns oder Ihnen notwendig erscheint, vereinbaren wir auch gerne einen Termin für ein Treffen.